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PostHeaderIcon Einlasskriterien

Natürlich soll sich jeder, der den Musikpark A1 besucht, in seiner Haut und seiner Garderobe wohl fühlen.

Folgende Kleidungsstücke und deren Träger haben bei uns jedoch keinen Einlass:

- Sportbekleidung (Sporthosen o.ä.)
- HipHop-Outfits
- Motorrad-Kleidung
- Tarnhosen

Erlaubt sind (auf vielfachen Wunsch unserer Gäste):

- Energy Designer-Jeans oder ähnliche Hosen im "Zerissenen Look"
- Modische Trendhüte
- Muskelshirts

Nationalität und Hautfarbe sind uns egal. Doch geltungssüchtige Personen, die mit Vorliebe im Rudel oder als Einzelkämpfer nach Streit suchen, erhalten im Musikpark A1 keinen Einlass, egal welchen Pass oder Personalausweis Sie in der Tasche haben.

Die Kleidung, das Auftreten und das Benehmen muss zu unserer aktuellen Gästestruktur passen.

Unsere Türsteher entscheiden, welchen Personen Einlass gewährt wird.

Altersbeschränkung:

Das Mindestalter beträgt grundsätzlich 18 Jahre. (Ausweis sollte bitte immer griffbereit sein, um Komplikationen zu vermeiden)

Stark alkoholisierten Personen wird der Einlass in den Musikpark verwehrt.
Der Besitz und Konsum von illegalen Drogen wie z.B. Kokain, Canabis usw. wird von uns zur Anzeige gebracht und führt zu sofortigem Hausverbot.

Ausnahmen der Einlasskriterien werden nur bei Sonderveranstaltungen gemacht (Kostümpartys usw.)